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Swissmedic warnt vor dem Bezug von Medikamenten via Internet

Medienmitteilung: 20. Oktober 2003

Gesundheitsrisiko:
Swissmedic warnt vor dem Bezug von Medikamenten via Internet

Die Zulassungsbehörde der Schweiz,Swissmedic, warnt vor dem Bezug von betäubungsmittelhaltigen und psychotropen Arzneimitteln via Internet: Für Private ist die Einfuhr dieser Präparate nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Da die Qualität der Produkte oft nicht gewährleistet ist, sind die gesundheitlichen Risiken nicht abschätzbar.

In den letzten Wochen sind Swissmedic wiederholt durch die Zollbehörden beschlagnahmte Sendungen betäubungsmittelhaltiger und psychotroper Stoffe gemeldet worden. Es handelt sich um Bestellungen, welche via Internet aus der Schweiz getätigt wurden. Die Briefpostsendungen stammten vor allem aus Pakistan. Sie enthielten betäubungsmittelhaltige und/oder psychotrope Medikamente - abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate also, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind und nur von Firmen importiert werden dürfen, die über die notwendigen Bewilligungen von Swissmedic verfügen. Private dürfen solche Arzneimittel nicht einführen.

Die Nachforschungen der Swissmedic zeigen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten meist nicht wissen, dass solche Bestellungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verstossen und dass die im Ausland getätigten Käufe mit Busse oder gar Haft geahndet werden können. Zahlreiche „Internet-Shopper“ sind erstaunt über das Herkunftsland der bestellten Präparate und viele sind sich nicht bewusst, dass sie ein gesundheitliches Risiko eingehen.

Die im Internet angebotenen Medikamente stammen oft aus Ländern, in denen die Produktion von Arzneimitteln nicht den gleichen Sicherheitsstandards und Kontrollmechanismen unterlie-gen wie dies in der Schweiz der Fall ist. Wer im Internet Medikamente bestellt, setzt sich der Gefahr aus, Produkte zu erhalten, die entweder nicht genügend, gar keinen oder den falschen Wirkstoff enthalten. Dabei können gravierende Gesundheitsschäden, ja sogar Todesfälle nicht ausgeschlossen werden. Fremdsprachige, schwer leserliche oder fehlende Beipackzettel machen zudem das Verständnis von Dosierung, Risiken und Nebenwirkungen in vielen Fällen unmöglich.

Die Anwendung von psychotropen und betäubungsmittelhaltigen Medikamenten bedingt immer einen Arztbesuch und die ärztliche Überwachung der Behandlung. Die Medikamente müssen über den Arzt, die Ärztin oder die Apotheke in der Schweiz bezogen werden. Diese Arzneimittel sind von Swissmedic zugelassen und damit auf ihre Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität hin geprüft worden.

Kommentar:

Die Praxis der Schweizerische Medikamenten-Informationsstelle SMI zeigt es. Der Import von Medikamenten aus dem Ausland ist oft mit Risiken behaftet. Denn den ausländischen Medikamente fehlen nicht nur die Patienteninformationen in deutscher Sprache. Auch bestehen qualitative Bedenken. Denn oft gelangen Medikamente zum Empfänger, die bereits geöffnet wurden. Ob dies vom Zoll oder vom Lieferanten erfolgte, kann der Empfänger nie in Erfahrung bringen.

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